Zugang über Festanschluss

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Tübingen können an Ihrem Arbeitsplatz einen Festanschluss an das Datennetz der Universität für ihren Arbeitsplatz-Rechner erhalten.

Netzwerkdose

Voraussetzung für den Anschluss ist eine Netzwerkdose mit freiem Anschluss in dem Raum in dem der Rechner aufgestellt ist. Fehlt diese physikalische Anschlussmöglichkeit, so muss sie zunächst hergestellt werden. Dazu muß ein Bauantrag an die Zentrale Verwaltung gestellt werden.

Der Rechner muß mit einem geeigneten Netzwerkkabel mit der Netzwerkdose verbunden sein. Netzwerkkabel können sie bei Bedarf über die Beschaffungsabteilung beziehen, das ZDV stellt keine Netzwerkkabel zur Verfügung.

Die Netzwerkdose muss freigeschaltet sein. Diese Freischaltung erfolgt automatisch zusammen mit der Vergabe der IP-Adresse.

IP-Adresse

Die Zuteilung der IP-Adresse erfolgt auf Antrag durch das ZDV. Bitte beachten Sie dabei, dass ein hierfür eventuell erforderlicher Ausbau der Netzinfrastruktur Kosten für Ihre Einrichtung nach sich ziehen kann. Soweit die Finanzierung nicht durch Baumaßnahmen abgedeckt ist, müssen die Kosten für aktive Komponenten (z.B. Switche und Router) durch die antragstellende Einrichtung getragen werden. Die Beschaffung und Installation der Komponenten erfolgt, nach Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung der betreffenden Einrichtung, durch das ZDV.

Die Bearbeitungsdauer Ihres IP-Antrags hängt von den konkreten technischen Gegebenheiten ab, jenachdem ob z.B. Arbeiten vor Ort erforderlich sind oder aktive Komponenten beschafft werden müssen. Im Regelfall ist Ihr Antrag innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

IP-Adressen werden anschlussbezogen und personengebunden vergeben. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für die regelkonforme Nutzung dieser IP-Adresse.

Änderung

Falls es notwendig wird (z.B. wegen Umzugs) den Rechner an eine andere Netzwerkdose anzuschließen, muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Je nach technischen Randbedingungen muß evtl. eine neue IP-Adresse vergeben werden.

Abmeldung

Nicht mehr benötigte IP-Adressen können und sollten Sie wieder abmelden. Dadurch endet Ihre Verantwortlichkeit für diese Adresse.

Um die Liste der "vergessenen" und nicht mehr benötigten IP-Adressen nicht unnötig lang werden zu lassen, stellt das ZDV einen automatisierten "IP-Adressen-Kehrdienst" bereit. IP-Adressen, die länger als 6 Monate ungenutzt waren, wird zunächst die Internetfreischaltung entzogen. Nach weiteren 6 Monaten ohne Nutzung wird die Personen-Adresszuordnung aufgehoben und die Adresse kann anderweitig neu vergeben werden. Die bevorzugte Möglichkeit, die Verantwortung für eine nicht mehr benötigte IP-Adresse abzugeben, sollte jedoch stets die aktive Abmeldung sein.